Im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen von Hartz IV
soll durch das Fallmanagement u.a. Arbeitsförderung und
Arbeitsmarktintegration im Kontext des SGB II verbessert werden.
Insbesondere soll das Fallmanagement dazu beitragen, Personen
mit multiplen Vermittlungshemmnissen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Das Integrationsziel ist für diesen Personenkreis allerdings weiter gefasst
als die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, indem der hilfebedürftige
Mensch nicht nur als potentieller Erwerbstätiger gesehen wird.
Unser Team hat diese Integrationsberatung von der Arbeitsgemeinschaft (Arge)
für den Landkreis Breisgau Hochschwarzwald übertragen bekommen.
Wir werden die Implementation - versehen mit einer besonderen diakonischen Qualität -
fortlaufend dokumentieren und Standards der Qualitätssicherung weiter entwickeln.